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Aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer B veröffentlicht

Donnerstag, den 16.05.2024

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (kurz: SMF) hat aktuell für alle sächsischen Städte und Gemeinden für die Grundsteuer B die aufkommensneutralen Hebesätze veröffentlicht (https://www.smf.sachsen.de/hebesatzprognose-2025.html)

Das SMF führt dazu erläuternd wie folgt aus:

„Die Grundsteuer wird ab Januar 2025 auf der Basis aktueller Werte erhoben. Damit werden Veränderungen für die einzelnen Grundstückseigentümer einhergehen. Einige werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Diese Folge ist unvermeidbar.

Um die Auswirkungen der Grundsteuerreform einschätzen zu können, haben wir für jede Gemeinde in Sachsen berechnet, welcher Hebesatz für das Jahr 2025 für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform voraussichtlich festgelegt werden müsste. Im Hinblick auf statistische Anforderungen an die Datengrundlagen - insbesondere den Umstand, dass derzeit noch nicht alle neuen Messbetragsdaten vorliegen - wird eine Bandbreite ausgewiesen (ausführlich zur Berechnungsmethodik siehe Anlage unten).

Die Grundstückseigentümer haben in den letzten Monaten unter anderem einen „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag - Hauptveranlagung auf den 1.Januar 2025“ vom Finanzamt erhalten. Die künftige Grundsteuer lässt sich daraus wie folgt berechnen:

Grundsteuermessbetrag 1. Januar 2025 x Hebesatz 2025 / 100 = jährliche Grundsteuer 2025."

Für Radebeul wird der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B in der Bandbreite von 215 bis 240% prognostiziert. Gegenüber dem aktuellen Hebesatz von 400% stellt dies eine deutliche Absenkung dar, die maßgeblich in den hohen Radebeuler Bodenwerten begründet liegt.

Der Radebeuler Stadtrat hat sich bereits im Jahr 2018 zur Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform bekannt (Beschluss SR 37/18-14/19 vom 16.05.2018 – 16 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen). Dieser Beschluss ist für die Verwaltung bindend.

Die jetzige Bandbreite des aufkommensneutralen Hebesatzes wird durch den Fortgang der Messbescheiderstellung durch die sächsischen Finanzämter bis zum Herbst dieses Jahres zu einem konkreten aufkommensneutralen Hebesatz weiter qualifiziert. Auf dieser Grundlage wird dann voraussichtlich im November der Stadtrat seine abschließende Hebesatzentscheidung treffen.